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Erhöhte Forschungsprämie ab 2011 |
Abschaffung der Forschungsfreibeträge und Erhöhung der Forschungsprämie. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden alle Forschungsfreibeträge abgeschafft. Dies betrifft den allgemeinen Forschungsfreibetrag (FFB I), den sogenannten „Frascati“-Forschungsfreibetrag (FFB II) und den Auftragsforschungsfreibetrag (FFB III). Ab 2011 kann jedoch eine Forschungsprämie in Höhe von 10 % (statt bisher 8 %) der Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden. Die Forschungsprämie kann für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung beantragt werden. Sie wird als Gutschrift am Abgabenkonto des Steuerpflichtigen verbucht. Zum Forschungsaufwand bei eigener Forschung zählen:
Die Forschungsprämie für Auftragsforschung kann nur für Aufwendungen (Ausgaben) in der Höhe von höchstens € 100.000,00 pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer mitteilen, in welchem Ausmaß er
die Prämie in Anspruch nimmt. Der Sitz des Unternehmens muss im EU- oder EWR-Raum sein. Die neuen Bestimmungen der Forschungsförderung gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Stand: 10. März 2011 |
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