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Rot-Weiß-Rot-Karte |
Seit Juli 2011 gilt in Österreich ein neues Zuwanderungssystem. Seit 1.7. können Anträge für die neue Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) gestellt werden. Diese wurde eingeführt, um vermehrt hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte in den österreichischen Arbeitsmarkt einzugliedern. Das Bewertungssystem erfolgt nach Punkten. AnwendungsbereichAngesprochen werden durch die Rot-Weiß-Rot-Karte Angehörige von Drittstaaten, die unter folgende Zielgruppen fallen:
Weiters können auch Personen eine RWR-Karte beantragen, die
Sie müssen ein Beschäftigungsangebot mit einem Bruttogehalt von mindestens € 1.890,00 nachweisen. AntragstellungDer Antrag muss bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Heimatstaat gestellt werden. Personen, die bereits eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen, können den Antrag auch direkt bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Wien MA 35) einbringen. Der Antrag wird dann an das Arbeitsmarktservice zur Prüfung und Berechnung der Punkte weitergeleitet. Stand: 11. August 2011 |
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