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Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014
Die Budgets der Jahre 2011 – 2014 müssen saniert werden.
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Budget 2011 – 2014: Änderungen im Pensionsbereich
Die Änderungen im Pensionsbereich beziehen sich auf Neupensionisten, die Invaliditätspension und die Hacklerregelung.
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Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)
Die neuen Beitragssätze für 2011.
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Jahr 2011
Wer den gesetzlichen Unterhalt für ein Kind leistet, das nicht seinem Haushalt angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen.
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Bausparprämie sinkt 2011
Die staatliche Bausparprämie wird 2011 abgesenkt.
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Budget 2011 – 2014: Änderungen im Pensionsbereich


Die Änderungen im Pensionsbereich beziehen sich auf Neupensionisten, die Invaliditätspension und die Hacklerregelung.

Die Änderungen im Pensionsbereich durch das Budget 2011 – 2014 sind im Wesentlichen:

  • Einschränkungen für Neupensionisten
  • Der Gang in die Invaliditätspension wird erschwert
  • Die Hacklerregelung wird erneuert

Alle Neupensionisten müssen länger auf eine Pensionserhöhung warten. Die Erhöhung wird im ersten Jahr ausgesetzt. Diese Wartefrist für Neupensionisten wurde 2008 abgeschafft. Weiters werden im ersten Pensionsjahr Sonderzahlungen nicht voll ausbezahlt, sondern aliquotiert.

Bevor eine Invaliditätspension bewilligt wird, ist ein verpflichtender Rehabilitationsaufenthalt vorgesehen. Ist danach keine Wiederaufnahme der Arbeit möglich, wird der Pensionsanspruch geprüft. Statt dem Pensionsantritt sollen Angestellte vermehrt zumutbare Ersatzarbeiten leisten.

Bisher können Frauen aufgrund der Hacklerregelung nach 40 Beitragsjahren mit 55 Jahren in Pension gehen. Männer gehen nach 45 Beitragsjahren mit 60 Jahren. Dies wird sich bis zum Ende des Jahres 2013 nicht ändern.

Ändern wird sich ab dem Jahr 2011:

  • Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird teurer. Bisher kostete ein Schulmonat € 312,36 und ein Studienmonat € 624,72. Für Personen, die vor 1955 geboren sind, erhöhen sich diese Beiträge durch einen Risikozuschlag. In Zukunft wird es keine Unterscheidung zwischen Schul- und Studienzeiten mehr geben. Der Betrag für ein Monat erhöht sich einheitlich auf € 937,08. Der Risikozuschlag bleibt.
  • Der Nachkauf von Ausübungsersatzzeiten (Zeiten vor Einführung der Pflichtversicherung im GSVG und BSVG) wird kostenpflichtig.

Ab dem Jahr 2014 kommt es zu einer kompletten Erneuerung der Hacklerregelung.

  • Das Pensionsantrittsalter wird erhöht. Für Männer erhöht sich das Antrittsalter auf 62 Jahre und für Frauen auf 57 Jahre.
  • Der Nachkauf von Ersatzzeiten (wie der Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld) wird gänzlich ausgeschlossen. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten zählen jedoch auch weiterhin als Beitragszeiten.
  • Es wird auch nicht mehr möglich sein, Schul- und Studienzeiten nachzukaufen.

Stand: 09. November 2010

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