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Budget 2011 – 2014: Änderungen im Pensionsbereich |
Die Änderungen im Pensionsbereich beziehen sich auf Neupensionisten, die Invaliditätspension und die Hacklerregelung. Die Änderungen im Pensionsbereich durch das Budget 2011 – 2014 sind im Wesentlichen:
Alle Neupensionisten müssen länger auf eine Pensionserhöhung warten. Die Erhöhung wird im ersten Jahr ausgesetzt. Diese Wartefrist für Neupensionisten wurde 2008 abgeschafft. Weiters werden im ersten Pensionsjahr Sonderzahlungen nicht voll ausbezahlt, sondern aliquotiert. Bevor eine Invaliditätspension bewilligt wird, ist ein verpflichtender Rehabilitationsaufenthalt vorgesehen. Ist danach keine Wiederaufnahme der Arbeit möglich, wird der Pensionsanspruch geprüft. Statt dem Pensionsantritt sollen Angestellte vermehrt zumutbare Ersatzarbeiten leisten. Bisher können Frauen aufgrund der Hacklerregelung nach 40 Beitragsjahren mit 55 Jahren in Pension gehen. Männer gehen nach 45 Beitragsjahren mit 60 Jahren. Dies wird sich bis zum Ende des Jahres 2013 nicht ändern. Ändern wird sich ab dem Jahr 2011:
Ab dem Jahr 2014 kommt es zu einer kompletten Erneuerung der Hacklerregelung.
Stand: 09. November 2010 |
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